Windpark Eriswil

Argumente

Warum wir das Windrad auf dem Grunholz ablehnen – sachlich, nachvollziehbar und mit Quellen.

Ein Ja zum Windrad Eriswil ist kein rein lokaler Entscheid zur Eigenversorgung. Es ist ein weitreichender Eingriff in Topografie, Natur und Finanzen – mit dem möglichen Türöffner-Effekt für einen überregionalen Windpark.

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Ein Fremdkörper in der Landschaft

Mit 225 Metern überragt das Windrad jeden Baum und jeden Kirchturm um ein Vielfaches – sichtbar weit über das Tal hinaus.

Ein grosser Baum misst rund 35 Meter, ein Kirchturm 50 bis 70 Meter. Das geplante Windrad auf dem Grunholz erreicht mit 225 Metern ein Vielfaches davon – auf einer exponierten Kuppe auf 920 m ü. M.

Die Einsprecher sprechen von einer irreparablen Beeinträchtigung des regionalen Landschaftsbildes. Die voralpine Hügellandschaft des Emmentals und Oberaargaus ist ein Wert für Einwohnerinnen, Wanderer und den sanften Tourismus.

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Einzelanlage oder Vorbote eines Windparks?

Lokal wird eine einzige Anlage kommuniziert. In der Übersicht der Windparks ist Eriswil mit einem Potenzial von fünf Anlagen gelistet.

Das Planungsverfahren ist offiziell streng auf eine Einzelanlage begrenzt. Gleichzeitig ist Eriswil in der Übersicht von Freie Landschaft Schweiz als Windpark mit einem Potenzial von fünf Anlagen à 225 Metern aufgeführt.

Diese Diskrepanz wirft grundlegende Fragen zur langfristigen Verhältnismässigkeit auf – und nährt die Befürchtung einer Salamitaktik: Ist die erste Anlage gebaut, sind Zufahrt, Netzanschluss und Präzedenzfall geschaffen.

Wir fordern von der Gemeinde eine verbindliche Aussage, wie viele Anlagen langfristig geplant sind.

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Rotmilan, Fledermäuse und Tagfalter

Der Artenschutz ist kein Detail: Er verlangt ein striktes Abschaltregime und ein angepasstes Mähregime – und schmälert damit den Ertrag.

Am Standort leben und jagen geschützte Arten. Betroffen sind insbesondere:

  • Rotmilan und Feldlerche: Schlagrisiko durch die Rotoren. Als Ersatzmassnahme braucht es ein angepasstes Mähregime der lokalen Grundeigentümer.
  • Fledermäuse: Störung wertvoller Jagd- und Lebensräume. Die Turbine muss während kritischer Flugzeiten abgeschaltet werden.
  • Tagfalter wie Schwalbenschwanz und Mauerfuchs: Beeinträchtigung durch Bauarbeiten im Sommer.

Die Anlage kann also nicht frei operieren. Der theoretische Maximalertrag steht unter direkten, vertraglich gesicherten ökologischen Einschränkungen.

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Wald, Boden und Naherholung

Über 2'100 m² werden direkt durch Bauinfrastruktur beansprucht – mit Rodungen, Stahlbetonfundament und gesperrten Wanderwegen.

Der Flächenbedarf einer 225-Meter-Anlage wird oft unterschätzt:

  • Kranstellplatz: 1'050 m² (temporär und permanent)
  • Zufahrtswege: 850 m² für die Schwertransporte der Rotorblätter
  • Standplatz und Fundament: 200 m² Stahlbeton

Dazu kommen Rodungen zur Erschliessung und die Umleitung oder Sperrung lokaler Wanderwege während der Bauphase. Das Fundament ist ein massiver und kaum rückgängig zu machender Eingriff in den Bodenhaushalt.

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12 Millionen für einen unsicheren Ertrag

Garantiert sind die Kosten von 12 Mio. CHF. Unsicher ist der Ertrag: maximal 12'500 MWh pro Jahr – vor Abschaltungen und bei volatilen Strompreisen.

Auf der einen Seite der Waage liegt der garantierte Einsatz: 12 Millionen Franken Investitionskosten und über 2'100 m² Natur- und Waldeingriff. Auf der anderen Seite ein unsicherer Ertrag von maximal 12'500 MWh pro Jahr.

Dieser Ertrag wird gemindert durch die ökologischen Abschaltregimes. Die Wirtschaftlichkeit ist zudem gefährdet durch volatile Strompreise und die ungelöste Frage, wie überschüssiger Strom vermarktet werden soll.

Das Projekt ist stark von Subventionen abhängig: 7,2 bis 9 Millionen Franken sollen vom Bund kommen – also aus Steuergeldern.

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Das Risiko trägt die Gemeinde

Eriswil muss dauerhaft 51 % der Anlage halten – mindestens 765'000 Franken, plus möglicherweise weitere 415'000 Franken ungedeckten Aktienkapitalbedarf.

Die Finanzierung von 12 Millionen Franken setzt sich zusammen aus Bundessubventionen (7,2 bis 9 Mio.), Fremdkapital (rund 3,3 Mio.) und Eigenkapital der Aktiengesellschaft (1,5 Mio.).

Die Gemeinde Eriswil muss dauerhaft eine Mehrheit von 51 % halten. Das sind mindestens 765'000 Franken – und möglicherweise weitere 415'000 Franken ungedeckter Aktienkapitalbedarf. Läuft die Anlage schlechter als prognostiziert, trägt die Gemeinde – und damit die Steuerzahlenden – das Risiko.

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Mängel im Verfahren

Die Einsprecher bemängeln ungenügend detaillierte Pläne und fehlerhafte Bauaussteckungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.

19 Einsprachen sind eingegangen – weit mehr als lokaler Unmut. Sie stammen von nationalen Institutionen (Pro Natura, BirdLife Schweiz, Stiftung Landschaftsschutz), aus der regionalen Politik (Einwohnergemeinde Luthern) und aus der Zivilgesellschaft, darunter unser Verein mit 51 Mitgliedern sowie zahlreiche Privatpersonen. Rund ein Drittel hat formell Rechtsverwahrung eingelegt.

Kritisiert werden neben Natur- und Landschaftsschutz auch formelle und baurechtliche Mängel: Pläne seien zu wenig detailliert, Bauaussteckungen fehlerhaft.

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Was bleibt nach 25 Jahren?

Die Lebensdauer liegt bei rund 25 Jahren. Danach stellen sich Fragen zu Rückbau, Fundament und nicht recycelbaren Rotorblättern.

Windenergieanlagen sind für eine Lebensdauer von rund 25 Jahren ausgelegt. Danach stehen Rückbau und Entsorgung an:

  • Rotorblätter bestehen aus Verbundstoffen, die sich nur schwer recyceln lassen.
  • Fundamente aus Stahlbeton verbleiben häufig ganz oder teilweise im Boden.

Wer bezahlt den Rückbau, und wie wird sichergestellt, dass das Grunholz danach wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird? Diese Fragen müssen vor dem Bau verbindlich geklärt sein.

Gemeinsam für das Grunholz

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