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Grosser Rat hält am Mitspracherecht der Gemeinden fest

Mit 76 zu 75 Stimmen hat der Grosse Rat des Kantons Bern entschieden, dass Standortgemeinden bei Windparks weiterhin mitreden dürfen. Definitiv entschieden ist die Frage aber noch nicht.

Knapper geht es nicht: Laut einer Medienmitteilung von Freie Landschaft Schweiz vom 10. September 2026 hat der Grosse Rat des Kantons Bern mit 76 zu 75 Stimmen – mit Stichentscheid der Grossratspräsidentin – eine dringliche Motion angenommen. Sie beauftragt den Regierungsrat, das Mitspracherecht der Standortgemeinden bei Windparks im Gesetz zu verankern.

Hintergrund: Der Regierungsrat wollte mit einer dringlichen Verordnung das Mitspracherecht der Gemeinden bei Windparks abschaffen. Die Verordnung war während der Sommerferien nur in eine Konsultation gegeben worden, auf eine ordentliche Vernehmlassung wurde verzichtet. Freie Landschaft Schweiz kritisiert dieses Vorgehen als verfassungs- und gesetzeswidrig.

Mit dem Entscheid des Grossen Rates muss der Regierungsrat von seinem Vorhaben absehen. Definitiv entschieden ist die Angelegenheit aber noch nicht: Das Kantonsparlament wird sich in einigen Monaten erneut mit der Frage befassen, ob die Bevölkerung bei Windprojekten weiterhin mitentscheiden darf.

Freie Landschaft Schweiz begrüsst den Entscheid. Er entspricht dem Anliegen der Gemeindeschutz-Initiative, die das Mitspracherecht der Bevölkerung bei Windparks in allen Kantonen sichern will.

Für Eriswil heisst das: Ob das Windrad auf dem Grunholz gebaut wird, entscheiden weiterhin die Stimmberechtigten. Umso wichtiger ist es, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen.

Quelle: Medienmitteilung Freie Landschaft Schweiz, Grenchen, 10. September 2026 (im Archiv)