Grosser Rat hält am Mitspracherecht der Gemeinden fest
Mit 76 zu 75 Stimmen hat der Grosse Rat des Kantons Bern entschieden, dass Standortgemeinden bei Windparks weiterhin mitreden dürfen. Definitiv entschieden ist die Frage aber noch nicht.
Gemäss Richtplan (Stand 1. November 2024) ist es nicht mit einem Windrad getan: Vorgesehen sind bis zu fünf Windturbinen – unter anderem an den Standorten Waldmatt und Rinderweid.
Offiziell geht es um ein einzelnes Windrad auf dem Grunholz. Der kantonale Richtplan (Stand 1. November 2024) zeigt jedoch ein anderes Bild: Er sieht die mögliche Installation von vier weiteren Windturbinen vor – unter anderem an den Standorten Waldmatt und Rinderweid.

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Mit 76 zu 75 Stimmen hat der Grosse Rat des Kantons Bern entschieden, dass Standortgemeinden bei Windparks weiterhin mitreden dürfen. Definitiv entschieden ist die Frage aber noch nicht.
Gegen das Windrad sind 19 Einsprachen eingegangen – von nationalen Umweltorganisationen über die Nachbargemeinde Luthern bis zu zahlreichen Privatpersonen.
Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereits im Mitwirkungsverfahren gegen die Windenergieanlage Grunholz ausgesprochen – auch mit einer Unterschriftensammlung.