Grosser Rat hält am Mitspracherecht der Gemeinden fest
Mit 76 zu 75 Stimmen hat der Grosse Rat des Kantons Bern entschieden, dass Standortgemeinden bei Windparks weiterhin mitreden dürfen. Definitiv entschieden ist die Frage aber noch nicht.
Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereits im Mitwirkungsverfahren gegen die Windenergieanlage Grunholz ausgesprochen – auch mit einer Unterschriftensammlung.
Bevor das Projekt öffentlich aufgelegt wurde, konnte sich die Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung äussern. Laut den von der Gemeinde veröffentlichten Ergebnissen äusserten sich die Eingaben aus der Anwohnerschaft kritisch zum Projekt. Dazu gehörte auch eine Unterschriftensammlung mit 34 Unterschriften gegen die Windenergieanlage Grunholz.
Bemängelt wurde insbesondere, dass sich die Anlage zu nahe an bewohnten Liegenschaften befinde. Die Gemeinde kündigte an, die Anliegen zu bearbeiten und den Businessplan mit einer Risikoanalyse zu ergänzen.
Wir finden: Diese Risikoanalyse gehört vollständig auf den Tisch, bevor die Stimmberechtigten entscheiden.
Quelle: nau.ch – Ergebnisse der Mitwirkung Windenergie in Eriswil liegen vor
Mit 76 zu 75 Stimmen hat der Grosse Rat des Kantons Bern entschieden, dass Standortgemeinden bei Windparks weiterhin mitreden dürfen. Definitiv entschieden ist die Frage aber noch nicht.
Gemäss Richtplan (Stand 1. November 2024) ist es nicht mit einem Windrad getan: Vorgesehen sind bis zu fünf Windturbinen – unter anderem an den Standorten Waldmatt und Rinderweid.
Gegen das Windrad sind 19 Einsprachen eingegangen – von nationalen Umweltorganisationen über die Nachbargemeinde Luthern bis zu zahlreichen Privatpersonen.